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Schwimmbad-Ordnung

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Für die Teilnahme am Schwimmtraining des OWV im Viktoriabad gelten für Vereinsmitglieder und auch für deren Gäste die folgenden verbindlichen Regelungen.

  1. Das Bad wird dem OWV von der Stadt Bonn ausschließlich für einen geordneten Trainingsbetrieb seiner Mitglieder überlassen. Bei einem "allgemeinen Badebetrieb" droht dem OWV der Entzug der Trainingsstunden.
  2. Alle Schwimmbadnutzer des OWV haben der Eingangskontrolle ihren gültigen Mitgliedsausweis vorzuzeigen. Wer keinen gültigen Vereinsausweis vorzeigen kann, wird als zahlungspflichtiger Gast behandelt.
  3. Bitte nehmen Sie Rücksicht und überlassen Sie die beiden geräumigeren Umkleidekabinen den Eltern mit mehreren Kleinkindern.
  4. Das Lehrschwimmbecken ist bis 20.00 Uhr ausschließlich für Schwimmkurse (Anfänger),  für die Wassergymnastik, und für Eltern mit Kleinkindern reserviert. Ab 20.00 Uhr steht das Lehrschwimmbecken auch Schwimmern zur Verfügung.
  5. Das Sportbecken wird in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr wie folgt fest eingeteilt:
    Bahn 1: Trainingsbahn für Schwimmer
    Bahn 2: Trainingsbahn für Schwimmer
    Bahn 3: Trainingsbahn für Schwimmer
    Bahn 4: Trainingsbahn für Schwimmer
    Bahn 5: ggf. "Badebahn"
    Für den Kanusport wird nach Bedarf ein Teil der Bahnen 4/5 abgeteilt.
  6. Es darf nicht quer durch die Bahnen geschwommen werden. Die Absperrleinen dürfen nicht als Spiel- und Turngeräte mißbraucht werden.
  7. Die Sprungbretter werden vom Übungsleiter grundsätzlich erst nach 20.00 Uhr freigegeben.
  8. Das Übungsmaterial des OWV aus dem Gitterschrank des Lehrschwimmbeckens darf -auch bei geöffneter Schranktür- nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtspersonals  entnommen werden.
  9. Nur Vereinsmitglieder sind im Rahmen der Regelungen des Deutschen Sportbundes bei ihrem Schwimmtraining gegen Unfälle u ä. versichert. Die Versicherungsbedingungen können beim OWV eingesehen werden.

    Weder der OWV, noch diejenigen Mitglieder, die freiwillig und ehrenamtlich den Ordnungsdienst versehen, können für Schäden an Sachen oder Personen haftbar gemacht werden.

  10. Gäste haben nur in Begleitung von Vereinsmitgliedern bis max. 3 mal Zutritt zum Schwimmtraining des OWV. Danach verlangt die Sportversicherung, daß der Gast sich für eine Mitgliedschaft entscheidet.

    Für die Gäste ist eine Nutzungsentschädigung zu entrichten. Diese beträgt für Erwachsene 4,-- €, für Kinder und Jugendliche 1,50 €.

Bei Verstößen gegen diese Regeln ist das vom Verein eingesetzte Ordnungspersonal verpflichtet, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die Teilnehmer aus dem Bad zu weisen.

Stand: 05.2011

 

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